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Es werden Posts vom März, 2006 angezeigt.

Verkehrsteuern und Unternehmensfinanzierung

Am 3.4.2006 findet an der Universität Linz um 18:30 eine Vortragsveranstaltung zum Thema Verkehrsteuern und Unternehmensfinanzierung statt. Folgende Themen und Referentinnen: Konsequenzen des EuGH Urteils vom 12.1.2006 Rs C-494/03 Senior Engineering Investments BV für die Gesellschaftsteuer Mag. Sabine Zeitler KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz Verkehrsteuerliche Spielräume für die Unternehmensfinanzierung ao. Univ. Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., Steuerberater Aktuelle Fragen aus dem Fachbereich "Verkehrsteuer- und Gebühren" HR Dr. Manfred Lang Im Anschluss an die Vorträge findet eine Diskussion statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ka

Zuschreibungen von Beteiligungen an Gruppenmitgliedern

Unlängst ist die Frage aufgetaucht, ob die Zuschreibung von Beteiligungen, die vor der Bildung der Gruppe auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben wurden, steuerwirksam zugeschrieben werden müssen, wenn die Abschreibungsgründe weggefallen sind. Ich habe die Auffassung vertreten, dass die Zuschreibung steuerwirksam ist, wenn die Abschreibung steuerwirksam war. Diese aber steuerunwirksam ist, wenn die Teilwertabschreibung steuerunwirksam war. Bezüglich der Kürzung der Firmenwertabschreibung gilt, was Haidenthaler/Preining in Quantschnigg ua vorschlagen, bei Zuschreibung ist ein gekürzter Firmenwert wieder zuzuschreiben.

News

Habe mich jetzt schon mehrere Tage nicht gemeldet. Dies lag primär an der guten Arbeitsauslastung. Habe jetzt neue Urteile des EuGH vom 30.3.2006 auf die Steuerindex.com-Seite gestellt, die Ihr auch beim anklicken der Überschrift aufrufen könnt. Um das kontinuierliche plätschern Informationquelle zu gewährleisten, würde ich mich freuen, wenn auch andere sich daran beteiligen. Wenn Ihr daran interessiert seid, gebt mir Bescheid, dann nehme ich Euch in die Autorenliste auf. Beste Grüße MT

Veranstaltung von Austellungen und Messen

Der EuGH 23.3.2006 C-210/04 FCE Bank plc hat Folgendes festgestellt: "Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die umfassende Leistung, die der Veranstalter einer Messe oder Ausstellung den Ausstellern erbringt, unter die in dieser Bestimmung genannte Kategorie von Dienstleistungen fällt. " Das läuft wohl darauf hinaus, dass die Leistugn der Veranstalter von Messen und Ausstellungen gegenüber den Ausstellern am Tätigkeitsort besteuert werden. Diese Auffassung unterscheidet sich zwar von jener der österreichische Finanzverwaltung, die idR Grundstückleistungen unterstellt, kommt aber regelmäßig auf denselben Leistungsort hinaus.

Sitzlandbesteuerung (Home State Taxation)

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten den KMU gestatten sollen, ihre zu versteuernden Unternehmensgewinne nach den Steuerregelungen des Landes zu ermitteln, in dem ihre Muttergesellschaft bzw. ihre Hauptverwaltung ansässig ist. Ich glaube dies führt zu Abitrageeffekten und zur Erosion des Aufkommens. Was denkt Ihr?

Vorsteuerabzug bei Gebrauchsüberlassung

Das BMF hat eine Information zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung herausgegeben. Diese erscheint ein bischen einseitig zugunsten der Finanzverwaltung, insbesondere was die umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Gebäude betrifft. Schließlich ist nicht problematisiert, dass mit guten Gründen abgeleitet aus der Rechtsprechung des EuGH auch vertreten werden kann, dass auch hinsichtlich des privat genutzten Anteils ein Vorsteuerabzug zusteht (vgl Prechtl/Aigner, SWK-Sonderheft). Zudem ist die Aussage, dass bei einer bloßen Gebrauchsüberlassung eines Gebäudes keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug im Hinblick auf das Urteil des EuGH in der Rs HE verkürzt. Ein Vorsteuerabzug steht nämlich für den vom Unternehmer genutzten Anteil selbst dann zu, wenn die Rechnungen auf die Miteigentumsgemeinschaft lauten.

Betriebsstätte kein Steuerpflichtiger iSd 6. MwSt-RL

Der EuGH 23.3.2006 C-210/04 FCE Bank plc trifft in seinem Urteil eine wichtige Klarstellung: "Die Artikel 2 Nummer 1 und 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sind dahin auszulegen, dass eine feste Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat, die kein von dem Unternehmen, zu dem sie gehört, verschiedenes Rechtssubjekt ist und der das Unternehmen Dienstleistungen erbringt, nicht aufgrund der Kosten, mit denen sie wegen der genannten Dienstleistungen belastet wird, als Steuerpflichtiger anzusehen ist."

Erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht EG-konform

Folgender Urteilstenor ist dem EuGH Urteil vom 23.2.2006 Rs C-513/03 van Hilten-van der Heijden zu entnehmen: Artikel 73b EG‑Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, nach der der Übergang des Nachlasses eines Angehörigen dieses Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren nach Verlegung seines Wohnsitzes aus dem betreffenden Mitgliedstaat verstorben ist, so besteuert wird, wenn auch unter Befreiung in Höhe der von anderen Staaten erhobenen Erbschaftsteuer, als wäre der Erblasser in diesem Staat wohnen geblieben.

UGB-Anpassungsgesetz 2006 und Umsatzgrenzen

Die Gewinnermittlung gem § 5 EStG soll in Hinkunft an die Rechnungslegungspflicht gem § 189 UGB anknüpfen, die grob gesprochen bei zweimaligen Überschreiten der Umsatzgrenze von 400.000 Euro eintritt. Nun knüpft diese Grenze an die Umsatzerlöse gem § 232 UGB an. Ich frage mich, ob dies sinnvoll ist. Wenn nämlich jemand in die Rechnungslegungspflicht hineinwächst, verfügt er bloß über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, nicht aber über die Aufzeichnung der Umsatzerlöse nach dem Realisationsprinzip. Ich hätte gedacht, dass eine Anknüpfung an die Umsätze iSd § 125 BAO, die ohnedies ermittelt werden müssen, zielführender wäre. Wenngleich diese Frage, eine ist, die den Justizbereich angeht, denke ich, dass gerade das Steuerrecht wegen der Anknüpfung an die Rechnungslegungspflicht dazu Stellung beziehen sollte, zumal die wirklich interessante (nachträglich wirksame) Sanktion bei Nichterfüllung der Rechnungslegungspflicht durch das Steuerrecht erfolgt. Michael T

Zu Missbrauch im EG-Mehrwertsteuerrecht schreibt Dr. Helmut Schuchter

Diese Entscheidung bremst wohl etwas die Konstruktionen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Wenngleich durch Art 34 BBG 2001 und die bislang veröffentlichte Verwaltungsmeinung dazu (UStR 2000 Rz 274) an sich solche "Vorsteueroptimierungen" geradezu herausfordern, wird es über diese Gestaltungsformen hinaus, schwer möglich sein eine Vorsteuerentlastung im umsatzsteuerneutralen Bereich - egal ob unecht befreit wie im Urteilsfall oder im im hoheitlichen Bereich wie bei Körperschaften öffentlichen Rechts - durchzusetzen. Soweit ersichtlich war die Umfahrung in Linz ein Einzelfall und die Finanzverwaltung war nicht ganz zu unrecht im Übrigen restriktiv. Dr. Helmut Schuchter

Missbrauch im EG-Mehrwertsteuerrecht - Halifax

Gestern habe ich in einer Veranstaltung kurz zum Urteil des EuGH 21. Februar 2006 in der Rs C-255/02 Halifax referiert. Großes Erstaunen gab es bei der Feststellung, dass die "Optimierung" der Gebäudeerrichtung durch eine Bank unter bestimmten Voraussetzungen als rechtsmissbräuchlich angesehen und zum Verlust des Vorsteuerabzugsrechts führen kann. Folgende Voraussetzungen listet der EuGH auf: Rn 89 "Im Ausgangsverfahren seien dies die folgenden, vom VAT and Duties Tribunal in seiner ersten Entscheidung festgestellten Punkte: a) Die Halifax sei der führende Kopf hinter den Umsätzen gewesen; b) die Halifax habe sich um die unverzinste Finanzierung der Umsätze gekümmert; c) die Halifax habe stets den Besitz an den Liegenschaften behalten, so dass ihr die Vorteile aus den Bauarbeiten direkt zugute gekommen seien; d) die Halifax habe direkte vertragliche Verbindungen zu den unabhängigen Bauunternehmern in Form von Zusicherungen gehabt; e) weder

Umsatzsteuerrecht-Zeitschrift

Ich bekomme immer wieder Fragen zum Europäischen Mehrwertsteuerrecht aus österreichischer Perspektive. Natürlich gibt es in Österreich schon genügend Zeitschriften und auch in Deutschland beschäftigen sich Zeitschriften wie die Umsatzsteuer-Rundschau (UR) und die Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrundschau (UVR) speziell mit dem Thema Umsatzsteuerrecht. Ich denke aber, dass eine spezielle Zeitschrift zum Europäischen und Österreichischen Umsatzsteuerrecht sinnvoll wäre. Da ich aber die Marktchancen schwer abschätzen kann, werde ich einmal versuchen, mit kleineren Beiträgen auf diesem Blog einen Anfang zu machen. Falls Ihr mitmachen wollt, gebt mir Bescheid. Liebe Grüße Euer Michael

Steuern kompakt 2006 erschienen

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Steuern kompakt 2006, das ich gemeinsam mit meinen Assistentinnen und Assistenten bearbeite, ist heute endlich erschienen.

Österreichisches Steuerrecht

Liebe Freunde! Ich möchte auf diesen Seiten versuchen, aktuelle Fragen zum österreichischen, europäischen und internationalem Steuerrecht als Ergänzung zu http://Steuerindex.com zu behandeln. Wenn Ihr mir dabei helfen oder mit mir diskutieren wollt, schickt mir eine Nachricht. Beste Grüße Michael Tumpel