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Steuersatzdifferenzierung bei einheitlichen Leistungen zulässig

Der EuGH hat im Urteil vom 6.7.2006 Rs C‑251/05 festgehalten, dass eine Steuersatzdifferenzierung bei einheitlichen Leistungen zulässig ist. Daher sollte die Regelung des § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG, welche die Wärmelieferung bezüglich des begünstigten Steuersatzes im Rahmen der Wohnungsvermietung ausnimmt, gemeinschaftsrechtskonform. Fraglich bleibt allerdings, ob die Differenzierung bezüglich der Mitvermietung von Garagen, die gesetzlich nicht geregelt ist, zulässig ist. Urteilstenor "Die Tatsache, dass bestimmte Gegenstände eine einheitliche Lieferung bilden, die zum einen eine Hauptleistung, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats unter eine die Rückerstattung der gezahlten Steuer vorsehende Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundla