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Es werden Posts vom Jänner, 2008 angezeigt.

Mit zweierlei Maß

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Der VwGH hatte in zwei Erkenntnisse zu beurteilen, ob eine öffentlich-rechtliche Körperschaft einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, wenn diese - mit einer ansonsten hoheitlich genutzten Einrichtung - zum Teil privatwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt und daher einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Bezüglich der Radwegebewirtschaftung, in welche auch der Mozart-Steg einbezogen war, und darauf basierte, dass als Werbeträger das gesamte Radwegenetz in all seinen Erscheinungsformen, sei es als Bodenfläche, Licht- und Plakatsäulen, Website, CD-Rom etc. gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wurde, sah der VwGH 19.4.2007, 2004/15/0091 , eine wirtschaftlichen Tätigkeit, die von der hoheitlichen zu trennen sei, daher kein Vorsteuerabzug für die Errichtung des Radwegs. Dagegen sah der VwGH 17.10.2007, 2003/13/0019 den Einsatz einer ansonsten für die hoheitliche Straßenreinigung eingesetzte Kehrmaschine in geringfügigem Ausmaß zur Reinigung von Kanaleinlaufschächten (Unternehmensbereich

Besteuerungsrecht für eine "Mietrechtsveräußerung"

Bei Übertragung von Untermietverträgen erwachsenen Rechte handelt es sich grundsätzlich um die Übertragung von beweglichen immateriellen Wirtschaftsgütern. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb, weil Art. 13 Abs. 1 DBA-Ungarn seinerseits auf die in Artikel 6 Abs. 2 des DBA enthaltene Definition des unbeweglichem Vermögens verweist und weil dort auch "Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen" angeführt sind, zu denen daher - auf der Ebene des Abkommensrechtes - auch die Rechte aus Untermietverträgen an unbeweglichem Vermögen zählen. EAS 2895

Mag auch auf den 2. Blick ein Widerspruch sein

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In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage Ökologisierungsgesetz 2007 heißt es: "Zur Bekämpfung des Klimawandels ist Österreich bereits frühzeitig zu Gegensteuerungsmaßnahmen gezwungen, um hohe zukünftige Kosten zu verringern. Die CO2-Emission ist dabei eine der großen Herausforderungen. Es sind dabei auch im Abgabenbereich Anreize zur CO2-Emissionsreduktion zu setzen. Um einen Anreiz zu setzen die CO2-Emissionen zu senken und die raschere Markteinführung der strengeren Abgasvorschriften nach Euro 6 zu forcieren, soll die bestehende Normverbrauchsabgabe durch ein Bonus-Malus-System adaptiert werden." Nun aber soll auf Antrag des Finanzausschusses der steuerliche Anreiz für Pendler erhöht werden!!!!!

Widerruf der Option zur Steuerpflicht nur bis zur Rechtskraft des Bescheides

"Nach Rechtskraft der Umsatzsteuerbescheide ist ein Widerruf der Option zur Steuerpflicht nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 nicht mehr möglich. Auch durch eine Vereinbarung mit dem Mieter kann über das Rechtsinstitut einer Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs. 12 bzw. nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 ein steuerpflichtiger Umsatz nachträglich nicht mehr in einen steuerfreien Umsatz nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 umgewandelt werden. ( UFS 10.12.2007, GZ RV/0107-I/05 ).

Rundung oder auch Kleinvieh macht Mist

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Die Generalanwältin beim EuGH Sharpston kommt in ihren Schlussanträgen vom 24.1.2008, Rs 484/06 Koninklijke Ahold hinsichtlich der Frage, ob es Einzelhändlern gestattet ist, Mehrwertsteuerbeträge abzurunden zu folgendem Ergebnis: "1. Die Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen ist in den gemeinschaftlichen Mehrwertsteuerrichtlinien nicht im Einzelnen geregelt. Eine solche Regelung ist daher Sache des nationalen Rechts, das dabei aber alle sich aus den Richtlinien ergebenden einschlägigen Vorschriften und Grundsätze beachten muss. 2. Nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist es Einzelhändlern zur Ermittlung der in ihren periodischen Steuererklärungen anzumeldenden Mehrwertsteuer auf ihre Lieferungen nicht gestattet, den Mehrwertsteuerbetrag abzurunden, der im Bruttopreis jedes einzelnen verkauften Gegenstands enthalten ist." Zur Vorgeschichte: "18. Koninklijke Ahold NV (im Folgenden: Ahold) betreibt Supermärkte in den Niederlanden. Als Einzelhändlerin ist

BFH:Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien

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Ein interessantes Urteil des BFH vom 26. September 2007 I R 58/06 trifft eine Aussage darüber, wann bei Aktien von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, was insbesondere bei den heutigen Aktienmärkten von Bedeutung ist: "Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen".

Vorab entstandene Werbung bei unter Progressionsvorbehalt befreiten zukünftigen Einkünften

"Vorab entstandene Werbungskosten in Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland (hier Polen) sind nicht in die Bemessungsgrundlage der (innerstaaatlilchen hier österreichischen) Einkommensteuer einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit im Inland nicht der Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), wenn dies nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen wird. Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte ist nach innerstaatlichem Recht zu ermitteln. Dabei sind dort vorgesehene Abzugsbeschränkungen prinzipiell zu berücksichtigen." ( UFS 10.12.2007, RV/0908-L/05 ).

Auswahl- und Kontrollverschulden iZm § 217 Abs 7 BAO

Der UFS hat sich kürzlich in drei Entscheidungen mit der Frage des Vorliegens eines Auswahl oder Kontrollverschuldens iZm § 217 Abs 7 BAO beschäftigt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. UFS 9.11.2007, RV/2031-W/06 : Säumniszuschlag, kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehler der für steuerliche Agenden zuständigen Buchhaltungskraft des Steuerberaters Im gegenständlichen Fall kam es aufgrund einer fehlerhaften Verbuchung differenzbesteuerter Umsätze durch die Buchhaltungskraft des steuerlichen Vertreters zu einer verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuer. Es tellte sich die Frage, ob den Bw dadurch ein grobes Verschulden trifft, dass eine Anwendbarkeit des § 217 Abs 7 BAO ausschließt. UFS: Ein grobes Verschulden seitens des Steuerpflichtigen liegt dann nicht vor, wenn das grobe Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen bzw.

Nicht nur der Bundeskanzler kann Schwierigkeiten mit Vielflugprogrammen bekommen

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Eine interessante UFS Berufungsentscheidung ( 25.10.2007,RV/0113-G/05 ) dürfte Staub aufwirbeln, wenn deren Inhalt einmal durchgedrungen ist: "Im Rahmen des Vielfliegerprogramms "Miles and More" für Dienstreisen gutgeschriebene " Bonusmeilen " stehen nach § 1009 ABGB dem Arbeitgeber zu (vgl. BA 9 AZR 500/05 zum vergleichbaren § 667 dBGB). Überlässt der Arbeitgeber die anlässlich von Dienstreisen angesammelten Bonusmeilen dem Arbeitnehmer, so liegt für diesen ein vom Arbeitgeber zugewendeter und daher lohnsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor."

Rezessionsparanoia und Steuerrecht

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In NY herrscht Rezessionsparanoia im Gefolge der Subprime-Krise. Allerdings haben sich nach der Senkung des Leitzinsen durch die FED um 0,75% - und der Aussicht auf eine weitere Senkung um 0,5% am 30.1. -- und dem $150-Milliarden-Bush-Plan zur Ankurbelung der US-Wirtschaft die Börsen gestern doch leicht erholt. Dennoch, wer sein Portfolio in den letzten Wochen nur so dahinschmelzen sah, grübelt dann doch mal über die steuerlichen Konsequenzen: Verlustverwertung oder nicht? Unser § 30 EStG schliesst ja den Ausgleich von Spekulationsverlusten mit "normalen" Einkünften aus. Das dicke (und noch unrealisierte) Minus scheint einem da fast den Gedanken an das objektive Nettoprinzip aufzudrängen. Dennoch: Eine beeindruckende Studie von Prof. Cunningham (veröffentlicht in 52 Tax L. Rev. 17 (1996-1997)) hat demonstriert, dass im Falle der Ausgleichsfähigkeit von Spekulationsverlusten mit den übrigen Einkünften unabhängig von der Marktsituation lediglich der "real risk-free retur

Diskussion zu Finanztransaktionssteuer

Auch der österreichische Finanzminister trägt mit Aussagen zu einer Finanztransaktionssteuer zur Diskussion bei: "Die Diskussion zum Thema Finanztransaktionssteuer ist eine zukunftsgerichtete." Angeblich darf diese Steuer nicht "Tobin-Tax" genannt werden. Aber was ist dies sonst? Daher gelten die "alten" Für und Wider! (siehe Übersicht ).

Dokumentensammlung zum Europaeischen Steuerrecht

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Auf http://www.steuerrecht.jku.at/gwk (unter “EU-Doku”) steht nunmehr eine kleine Sammlung von Rechtsquellen und Dokumenten zum direkten Steuerrecht der EG kostenfrei zur Verfügung. Diese Sammlung stellt damit einen Versuch dar, für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des Europäischen Steuerrechts die Rechtsquellen zum direkten Steuerrecht der Gemeinschaft systematisch und vollständig als pdf-Dateien zu kompilieren und damit einen raschen Zugriff für die tägliche Arbeit zu ermöglichen. Ich hoffe, dass Ihnen diese Sammlung eine kleine Hilfe bei dem einen oder anderen Forschungsprojekt bietet!

NYU-University of Connecticut Symposium on EC Tax Policy

NYU-University of Connecticut Symposium on EC Tax Policy March 14, 2008, 9:15 a.m.-5:30 p.m. Keynote Address on Current and Future Developments in European Tax Policy Servaas van Thiel, Head of the Tax Policy Division, EU Council of Ministers; Visiting Professor at NYU School of Law; Director, LL.M. in Taxation, Free University Belgium Commentators: Tracy Kaye, Seton Hall University School of Law Otmar Thömmes, Deloitte & Touche Peter Wattel, Advocate General, Dutch Supreme Court A Common Consolidated Corporate Tax Base for Europe Jack Mintz, Palmer Chair in Public Policy, School of Policy Studies, University of Calgary Joann Martens Weiner, Adjunct Professor of Economics, George Washington University; Tax Analysts Commentators: Kimberly Clausing, Reed College Mattias Mors, Principal Advisor, Directorate-General Taxation and Customs Union, European Commission ECJ & Direct Taxation Walter Hellerstein, University of Georgia School of Law Georg Kofler, NYU School of Law Ruth Mason

Zinsen aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben

Zinsen für (vormalige) Betriebsschulden nach Betriebsveräußerung bzw –aufgabe sind nachträgliche Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat. Keine nachträglichen Betriebsausgaben liegen hingegen vor, wenn bei Geltendmachung im Jahr 2004 von Zinsen, die aus der Betriebsaufgabe aus dem Jahr 1978 stammen, ohne jedoch die Entwicklung seiner Vermögenssituation darstellen zu können, weil die Beurteilung der Zumutbarkeit einer rascheren Tilgung nicht möglich ist. ( UFS 22.11.2007, RV/0625-S/06 )

Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH, VwGH und UFS

Das Institut für Steuerrecht und Steuermanagment lädt im Rahmen der Reihe Steuerwissenschaften und Steuerpraxis in Linz am zum Vortragsabend am Mittwoch, den 30.1.2008 um 18.30 im Repräsentationsraum G der Johannes Kepler Universität Linz mit folgenden Vorträgen: EuGH-Rechtsprechung Dr. Gernot Aigner, StB Johannes Kepler Universität Linz VwGH-Rechtsprechung HR Univ.-Doz. Dr. Nikolaus Zorn Richter am Verwaltungsgerichtshof, Wien UFS-Rechtsprechung Mag. Bernhard Renner Senatsvorsitzender im Unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Linz

Zukunft des internationalen Steuerrechts

Im Rahmen der Diskussionsreihe „WU-Talks“ spricht Prof. Dr. Michael Lang am 30. Jänner 2008 um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal der Wirtschaftsuniversität Wien (2. Stock, Kern D, Augasse 2-6, 1090 Wien) zum Thema „Die Zukunft des internationalen Steuerrechts – Wie könnten die Doppelbesteuerungsabkommen in den nächsten Jahrzehnten aussehen?“.

Conference: "Common Consolidated Corporate Tax Base", February 21 - 23, 2008; Vienna

Das Institut für österreichisches und internationales Steuerrecht veranstaltet in Kooperation mit der GD Steuern und Zölle der EU-Kommission: COMMON CONSOLIDATED CORPORATE TAX BASE The possible content of Community Law Provisions February 21 – 23, 2008, Vienna

Private Subventionen sind auf Nutzungsdauer zu verteilen

Zuwendungen sind generell mit dem Tageswert zu bewerten. Mit einer getrennte Bilanzierung wird die Zuwendung als Ertrag wirksam. Es muss jedoch ein Passivposten angesetzt werden, der entsprechend der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes abzuschreiben ist; womit ein Gewinnausweis verhindert wird. Dieser unternehmensrechtlichen Vorgangsweise ist auch für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung zu folgen (vgl UFS 28.11.2007, RV/0125-G/06 )

Nichtanerkennung von Vorsteuer - Rechnungsmangel - ungültige UID

Vorsicht vor den Aussagen der UStR, die UID des leistenden Unternehmers sei nicht zu überprüfen! Der UFS 25.10.2007, RV/2199-W/06 hat festgehalten: "Zwar ist in UStR 2000 Rz 1539 vorgesehen, dass die inhaltliche Richtigkeit der UID bis auf weiteres nicht zu überprüfen ist. Bei den UStR 2000 handelt es sich jedoch um einen für den Unabhängigen Finanzsenat nicht verbindlichen Auslegungsbehelf des BMF, aus welchem über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten nicht abgeleitet werden können." Daher: "Ist auf der Rechnung keine (gültige) UID angeführt, liegt zumindest ein Inhaltserfordernis einer Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG nicht vor, sodass dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug allein schon aus diesem Grund nicht zusteht"

Steuerindex.com

Liebe Freunde des österreichischen Steuerrechts! Nach dem jetzt der relaunch der Seite steuerindex.com abgeschlossen wurde, werde ich versuchen den Steuerrechtsblog wieder zu beleben. Sinn des Steuerrechtsblog ist, aktuelle Diskussionsbeiträge zum österreichischen, europäischen und internationalen Steuerrechts zu posten. Wenn Ihr auch solche Diskussionsbeiträge habt, schickt Sie mir oder postet Euren Kommentar. Beste Grüße MT