Rechtsprechung des EuGH kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO

Der UFS stellt in der Brufungsentscheidung 28.11.2007 , RV/2432-W/06 fest, dass nur ein Ereignis (Änderungen) auf der Sachverhaltsebene, nicht jedoch eine Änderung oder das erstmalige Ergehen einer (EuGH-)Rechtsprechung gesetzlicher Anwendungsfall des § 295a BAO ist.

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