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Es werden Posts vom März, 2008 angezeigt.

Generalanwalt möchte den Anschluss an die Wasserleitung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwerfen

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Am 3.4.2008 um 9.30 wird die zweite Kammer des EuGH über die Rs C‑442/05, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien entscheiden. GA Mazák hat dazu in seinen Schlussanträgen folgende Auffassung vertreten: " Die Verbindung des Wasserverteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2) und ist zusammen mit dem Liefern des Wassers in das betreffende Grundstück hinsichtlich der Mehrwertsteuer als einheitlicher Umsatz zu betrachten." Es bleibt abzuwarten, ob sich der EuGH dieser Auffassung anschließt. Dies ist schon deshalb interessant, weil der EuGH hinsichtlich eines Stromanschlusses und der Lieferung von Elektrizität

Vermögenszuwachssteuer - Ist Deutschland ein Vorbild (siehe ORF)?

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Nach der Einigung von SPÖ und ÖVP soll eine Vermögenszuwachssteuer zur Finanzierung des Gesundheitssystems (unter Umständen!?) eingeführt werden. Deutschland hat diesen Schritt bereits gesetzt, der mit 1.1.2009 wirksam werden soll. Im folgenden werden die Eckpunkte anhand der Darstellung des deutschen Bundesministeriums der Finanzen aufgezeigt, die auch für die österreichischen Vermögenszuwachssteuer Vorbild sein könnten: Aktien und GmbH-Anteile: "Bei Erwerb nach dem 31.12.2008 immer Besteuerung des Gewinns, bei Beteiligung über 1% Teileinkünfteverfahren (40% steuerfrei). Verluste können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden." Folgende Erläuterungen werden gegeben: " Die Besteuerung der Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer stellt bei isolierter Betrachtung eine Verschärfung dar. Allerdings können in Zukunft auch Veräußerungsverluste unabhängig von der Haltedauer geltend gemacht werden. Die Entscheidung, wann Veräußerungen erfol

VwGH zur fremdfinanzierten verdeckten Gewinnausschüttung

Der VwGH hat sich bereits in seinem Erk vom 19.12.2006 ( 2004/15/0122 ) mit fremdfinfnazierten offenen Gewinnausschüttungen und Einlagenrückzahlungen befasst. Der Gerichtshof hat klargestellt hat, dass fremdfinanzierte offene Gewinnausschüttungen zu als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zinsen führen während fremdfinanzierte Einlagenrückzahlungen iSd § 4 Abs 12 EStG an den Gesellschafter als contrarius actus zur Einlagengewährung zu werten sind und nicht zu als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zinsen führen. In einem weiteren Erk vom 17.12.2007 hat der VwGH ( 2006/13/0069 ) nunmehr auch noch zur Frage der Abzugsfähigkeit von Zinsen bei verdeckten Gewinnausschüttungen Stellung bezogen. Anders als bei offenen Gewinnausschüttungen sind Zinsen iZm fremdfinanzierten verdeckten Gewinnausschüttung keine Betriebsausgaben. Offen bleibt mE aber wie die notwendige Verknüpfung zwischen Fremdfinanzierungsaufwand und verdeckter Gewinnausschüttung hergestellt wird.

Subdienstverhältnis mit Ehegattin (UFS 24.04.2007, RV/0584-L/05)

§ — Schließt ein im Außendienst tätiger angestellter Versicherungsvertreter als Dienstgeber mit seiner Ehegattin einen Dienstvertrag ab, • bei dem die Ehegattin administrative Tätigkeiten für den Versicherungsvertreter verrichtet, so ist dieses Subdienstverhältnis bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien ( dh Publizität, klarer Inhalt, Fremdvergleich) steuerlich anzuerkennen. • Das arbeitsrechtlich üblicherweise geltende Vertretungsverbot für Dienstnehmer steht der Anerkennung des Subdienstverhältnisses grundsätzlich nicht e entgegen (siehe dazu auch VwGH 31.3.2005, 2000/15/0127 ).

PKW-Auslandsleasing (UFS 20.09.2007, RV/2297-W/05)

§ Der UFS (Außenstelle Wien) hat nunmehr auch die Eigenverbrauchsbesteuerung beim „PKW-Auslandsleasing“ in der befristeten Rechtslage ab 29.3.2003 ( BGBl I 2003/10 ) mangels Deckung durch 6. MwSt-Richtlinie als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt. • Gestützt auf die Rsp des EuGH ( Rs Cookies World C-155/01 zur „alten“ Fassung der Eigenverbrauchsbesteuerung) — und ausführlichem Verweis auf das Schrifttum kommt der UFS zum Ergebnis, dass die Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung durch BGBl I 2003/10 nicht auf Art.17 Abs. 7 der 6. MwSt-Richtlinie gestützt werden kann, da kein e konjunkturellen Gründen für die Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung festgestellt werden können. Auch die Konsultation des MwSt-Ausschusses mag daran nichts zu ändern. Gegen die Entscheidung des UFS wurde allerdings — Amtsbeschwerde eingebracht.

Schenkungsmeldegesetz 2008 in Begutachtung

Am 20. März 2008 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetz geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) z ur Begutachtung versendet. Es geht allerdings aber nicht nur um die Anzeige von Schenkungen. Daher lohnt sich ein genauerer Blick.

Reparatur der KESt-Gutschriftpraxis

Mittels Initiativantrag Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz , mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird, soll die KESt-Gutschriftspraxis, die der VwGH 19. 12. 2007, 2005/13/0075 gekippt hat, wieder eingeführt werden. Ein neuer § 95 Abs 7 EStG soll rückwirkend ab 1.1.1998 Folgendes regeln: „(7) Eine Gutschrift von Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 4 Z 3 hat durch die kuponauszahlende Stelle (Abs. 3 Z 2) in folgenden Fällen zu erfolgen: 1. Bei Übernahme eines Wertpapiers durch eine in Abs. 3 Z 2 erster und zweiter Teilstrich genannte Institution zur Verwahrung und Verwaltung, sofern es sich bei dieser nicht um einen Drittverwahrer im Sinne des § 3 Depotgesetz handelt, und wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Eine Gutschrift steht bei Depotübertragungen von einem inlä

Die Rechtsprechungspraxis

Der Linde Verlag lädt ein zur Buchpräsentation "Die Rechtsprechungspraxis des VwGH in Abgabensachen" am Dienstag, dem 1. April 2008, um 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Institutes für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, Althanstraße 39-45, 1090 Wien Programm Begrüßung durch  Dr. Eleonore Breitegger, Geschäftsführerin Linde Verlag  Dr. Oskar Mennel, Geschäftsführer Linde Verlag Vorträge „Die Analyse der Rechtsprechung des VwGH als interdisziplinäres Projekt zwischen Statistiker/innen und Jurist/innen“ Univ.-Prof. Dr. Kurt Hornik  „Der Einsatz statistischer Methoden bei der Auswertung der VwGH-Rechtsprechung“ Dr. Herbert Nagel  „Die Ergebnisse der Rechtsprechung des VwGH in Abgabensachen: Was sich innerhalb von 20 Jahren geändert hat“ MMag. Marie-Ann Mamut  „Bescheide der Finanzlandesdirektion oder des Unabhängigen Finanzsenates – Beschwerden durch Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer – Gibt es Unterschiede in der Rechtspre

Gebührenvermeidung - So leider nicht!

"Machen die beiden Vertragsparteien, die einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen haben, den gemeinsamen steuerlichen Vertreter über den erfolgten Abschluss des Rechtsgeschäftes Mitteilung und unterfertigt der Steuerberater einen Aktenvermerk, worin die wesentlichen Vertragspunkte des Mietvertrages festgehalten wurden, dann handelt es sich bei diesem Aktenvermerk um ein Gedenkprotokoll iSd § 18 Abs. 3 GebG. Da der Steuerberater nicht selbst als Bevollmächtigter einer Vertragspartei das Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, bildet er beim Vertragsabschluss mit keiner der Vertragsparteien sozusagen eine Einheit. Entgegen dem Berufungsvorbringen liegt die Tatbestandsvoraussetzung "andere Personen" somit vor." ( UFS 12.02.2008, RV/0849-I/07 )

Grundsätzliches zum Zeitpunkt der Unternehmensveräußerung

Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 18.12.2007, RV/0419-I/03 Grundsätzliches zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei der Unternehmensveräußerung ausgesagt, was zwar ohnedies nicht umstritten sein sollte, aber es Wert ist, dass nochmals darauf hingewiesen wird: "Die Realisierung des Veräußerungsgewinnes bei einer Unternehmensveräußerung erfolgt in der Regel zu jenem Zeitpunkt, in dem der Erwerber das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Wirtschaftsgütern erlangt, d.h. die Gewinnverwirklichung erfolgt an jenem Tag, ab dem der Betrieb auf Rechnung, Kosten und Gefahr des Erwerbers geführt wird, bzw. an dem Besitz, Nutzen und Lasten tatsächlich auf den Erwerber übergehen."

Verdeckte Steuern nicht nur in Deutschland

Leasingfahrzeuge rechnen nicht für den Pro-Rata-Satz

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Art. 19 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass Fahrzeuge, die ein Leasingunternehmen erwirbt, um sie, wie im Ausgangsverfahren, zu vermieten und dann nach Ablauf der Leasingverträge zu verkaufen, von der Wendung „Investitionsgüter …, die vom Steuerpflichtigen in seinem Unternehmen verwendet werden“ nicht erfasst werden, wenn der Verkauf dieser Fahrzeuge nach Ablauf der genannten Verträge integraler Bestandteil der regelmäßig ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten dieses Unternehmens ist.

Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beim ECOFIN offenbar kein Thema

Der ECOFIN behandelte den Entwurf für Schlussfolgerungen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs auf der Basis der Mitteilung der Kommission. Übereinstimmung herrschte offenbar bloß, dieses Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen; also offenbar noch kein Fortschritt feststellbar.

Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht

Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien International Fiscal Association (Landesgruppe Österreich) lädt zum 15. Wiener Symposion zum Internationalen Steuerrecht „Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht“ Termin: Freitag, 20. Juni 2008 8 Uhr 30 (pünktlich) – ca 19 Uhr 30 Ort: Wirtschaftsuniversität Wien, Hörsaal 001, UZA III, 1090 Wien, Althanstrasse 39-45. Die Teilnahme an diesem Symposion ist kostenlos - jedoch ist eine ANMELDUNG unbedingt erforderlich

Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007) im BGBl

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Schon einmal haben wir hier unter dem Titel "Mag auch auf den 2. Blick ein Widerspruch sein" vom Ökologisierungsgesetz 2007 berichtet, weil im gleichem Gesetz mit der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe mit ökologischem Hintergrund die Pendlerpauschale erhöht werden sollte. Eine erhöhte Pendlerpauschale begünstigt diejenigen, die viele Kilometer mit dem Auto zur Arbeit fahren, also nicht sehr ökologisch unterwegs sind. Offenbar war sich der Gesetzgeber dieses Widerspruchs bewusst. Aber anstelle von der Erhöhung des Pendlerpauschales abzusehen, hat er es mit der Novelle zum Ökostromgesetz zusammengepackt ( BGBl. I Nr. 44/2008 ). Sehr witzig!

Auch UFS folgt dem VwGH hinsichtlich der Einbeziehung des Grundwerts bei der Gebäudeberfreiung

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In seiner Berfungsentscheidung vom 6.2.2008, RV/0701-G/07 folgt der UFS der Auffassung des VwGH 14.12.2006, 2005/14/0038 , wonach die Hauptwohnsitzbefreiung die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (Grund- und Gebäudewert des bisherigen Hauptwohnsitzes) erfasst. Der UFS weist damit, die von Quantschnigg/Mayr , RdW 2007, 118 geäußerte Auffassung zurück, dass der Gesetzgeber die Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe gem § 24 Abs 6 EStG ausdrücklich, gezielt und beabsichtigt nur für Gebäude (Gebäudeteile) vorgesehen hätte.

Werbungskosten nur bei Coachingstunden mit berufsspezifischen Inhalten

Der UFS steht Coaching offenbar sehr skeptisch gegenüber, wenn er in der Berufungsentscheidung vom 1.10.2007, RV/0483-K/06 schreibt: "Die äußerst knapp gehaltenen Angaben des Bw. zum Inhalt und den erlernten Kenntnissen erlauben keine wirkliche Überprüfung, die einen zum Schluss kommen ließen, dass die Aufwendungen jedenfalls nicht vom Abzugsverbot umfasst sind, sondern der für den Werbungskostenabzug erforderliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Bw. unzweifelhaft zu bejahen ist. Wenn es der Bw. unterlassen hat, die berufsspezifischen Inhalte der Coaching-Stunden und deren konkrete Umsetzung im Beruf anhand entsprechend nachvollziehbarer Unterlagen darzutun, so war den begehrten Werbungskosten der Abzug zu versagen (vgl. VwGH vom 24. 6. 2004, 2001/15/0184 )." Die der vom UFS angestellte Vergleich mit Aus- und Fortbildungskosten, welcher vom UFS angestellt wird, hinkt, weil Management Coaching ein Tool ist, welches d