Erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht EG-konform

Folgender Urteilstenor ist dem EuGH Urteil vom 23.2.2006 Rs C-513/03 van Hilten-van der Heijden zu entnehmen:

Artikel 73b EG‑Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, nach der der Übergang des Nachlasses eines Angehörigen dieses Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren nach Verlegung seines Wohnsitzes aus dem betreffenden Mitgliedstaat verstorben ist, so besteuert wird, wenn auch unter Befreiung in Höhe der von anderen Staaten erhobenen Erbschaftsteuer, als wäre der Erblasser in diesem Staat wohnen geblieben.

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