Missbrauch im EG-Mehrwertsteuerrecht - Halifax

Gestern habe ich in einer Veranstaltung kurz zum Urteil des EuGH 21. Februar 2006 in der Rs C-255/02 Halifax referiert. Großes Erstaunen gab es bei der Feststellung, dass die "Optimierung" der Gebäudeerrichtung durch eine Bank unter bestimmten Voraussetzungen als rechtsmissbräuchlich angesehen und zum Verlust des Vorsteuerabzugsrechts führen kann. Folgende Voraussetzungen listet der EuGH auf:
Rn 89
"Im Ausgangsverfahren seien dies die folgenden, vom VAT and Duties Tribunal in seiner ersten Entscheidung festgestellten Punkte:

a) Die Halifax sei der führende Kopf hinter den Umsätzen gewesen;

b) die Halifax habe sich um die unverzinste Finanzierung der Umsätze gekümmert;

c) die Halifax habe stets den Besitz an den Liegenschaften behalten, so dass ihr die Vorteile aus den Bauarbeiten direkt zugute gekommen seien;

d) die Halifax habe direkte vertragliche Verbindungen zu den unabhängigen Bauunternehmern in Form von Zusicherungen gehabt;

e) weder die County noch die Leeds Development hätten bedeutsame Grundbesitzrechte gehabt.

Diese Anhaltspunkte führten zu der Schlussfolgerung, dass die Halifax die Empfängerin der von den unabhängigen Bauunternehmern erbrachten Leistungen sei, und damit zu einem Ergebnis, das im Einklang mit den Zwecken der Sechsten Richtlinie stehe."

Ist es unter diesen Voraussetzungen wirklich verwunderlich, dass der EuGH die Zurechnung zur Bank vornimmt und den Vorsteuerabzug versagen will.

Die Frage ist jedoch, wie weit geht dies. Sämtliche Leasingkonstruktionen werden jedenfalls nicht eine missbräuchliche Ausnutzung von Steuervorteilen darstellen.

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