UGB-Anpassungsgesetz 2006 und Umsatzgrenzen

Die Gewinnermittlung gem § 5 EStG soll in Hinkunft an die Rechnungslegungspflicht gem § 189 UGB anknüpfen, die grob gesprochen bei zweimaligen Überschreiten der Umsatzgrenze von 400.000 Euro eintritt. Nun knüpft diese Grenze an die Umsatzerlöse gem § 232 UGB an. Ich frage mich, ob dies sinnvoll ist. Wenn nämlich jemand in die Rechnungslegungspflicht hineinwächst, verfügt er bloß über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, nicht aber über die Aufzeichnung der Umsatzerlöse nach dem Realisationsprinzip. Ich hätte gedacht, dass eine Anknüpfung an die Umsätze iSd § 125 BAO, die ohnedies ermittelt werden müssen, zielführender wäre. Wenngleich diese Frage, eine ist, die den Justizbereich angeht, denke ich, dass gerade das Steuerrecht wegen der Anknüpfung an die Rechnungslegungspflicht dazu Stellung beziehen sollte, zumal die wirklich interessante (nachträglich wirksame) Sanktion bei Nichterfüllung der Rechnungslegungspflicht durch das Steuerrecht erfolgt.

Michael Tumpel

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