Zuschreibungen von Beteiligungen an Gruppenmitgliedern
Unlängst ist die Frage aufgetaucht, ob die Zuschreibung von Beteiligungen, die vor der Bildung der Gruppe auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben wurden, steuerwirksam zugeschrieben werden müssen, wenn die Abschreibungsgründe weggefallen sind.
Ich habe die Auffassung vertreten, dass die Zuschreibung steuerwirksam ist, wenn die Abschreibung steuerwirksam war. Diese aber steuerunwirksam ist, wenn die Teilwertabschreibung steuerunwirksam war. Bezüglich der Kürzung der Firmenwertabschreibung gilt, was Haidenthaler/Preining in Quantschnigg ua vorschlagen, bei Zuschreibung ist ein gekürzter Firmenwert wieder zuzuschreiben.
Ich habe die Auffassung vertreten, dass die Zuschreibung steuerwirksam ist, wenn die Abschreibung steuerwirksam war. Diese aber steuerunwirksam ist, wenn die Teilwertabschreibung steuerunwirksam war. Bezüglich der Kürzung der Firmenwertabschreibung gilt, was Haidenthaler/Preining in Quantschnigg ua vorschlagen, bei Zuschreibung ist ein gekürzter Firmenwert wieder zuzuschreiben.
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