Allzu freigibige Weiterleitung von Daten durch die Finanzverwaltung könnte verfassungswidrig sein
VfGH hat Bedenken gegen automatische Übermittlung von Steuerdaten
Prüfung von Wortfolgen in § 229a Abs 2 GSVG idF BGBl I 139/1997 und § 3 der Durchführungsverordnung BGBl II 107/1998 betreffend die Übermittlung von Einkommensteuerdaten selbständig Erwerbstätiger durch die Finanzbehörden an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (G 29/06, V 18/06)
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