Kräuterzigaretten gelten für die Verbrauchsteuererhebung als Zigaretten
Zur Belustigung!
Der EuGH hat im Urteil vom 30.3.2006 Rs C-495/04 A. C. Smits-Koolhoven entschieden:
"Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer ist dahin auszulegen, dass Zigaretten ohne Tabak, die keine Stoffe mit medizinischer Wirkung enthalten, aber als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet und vermarktet werden, nicht im Sinne des Unterabsatzes 2 dieser Vorschrift „ausschließlich medizinischen Zwecken dienen“.
Dies bedeutet das Kräuterzigaretten verbrauchsteuerpflichtig sind. Hoffentlich gilt dies in Zukunft nicht auch für Schokoladezigaretten :-)
Der EuGH hat im Urteil vom 30.3.2006 Rs C-495/04 A. C. Smits-Koolhoven entschieden:
"Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer ist dahin auszulegen, dass Zigaretten ohne Tabak, die keine Stoffe mit medizinischer Wirkung enthalten, aber als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet und vermarktet werden, nicht im Sinne des Unterabsatzes 2 dieser Vorschrift „ausschließlich medizinischen Zwecken dienen“.
Dies bedeutet das Kräuterzigaretten verbrauchsteuerpflichtig sind. Hoffentlich gilt dies in Zukunft nicht auch für Schokoladezigaretten :-)
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