Strukturanpassungsgesetz

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Nach einem kurzen Osterurlaub und den danach notwendige Aufräumarbeiten bin ich wieder Online.

Als ich die BMF-Homepage durchsehen, finde ich die am 20.4.2006 vom Minsterat beschlossene Regierungsvorlage für ein Strukturanpassungsgesetz 2006, es enthält die Bestimmungen des Begutachtungsentwurfs zum UGB-Anpassungsgesetz. Warum es jetzt aber Strukturanpassungsgesetz 2006 heißt, wird mit einer Regelung in Art 3 zur Einfügung eines § 80a BewG begründet.

Die neue Bestimmung des § 80a BewG wird folgendermaßen erläutert:
"Die Gemeinde erhebt auf Grundlage von Einheitswert- /Grundsteuermessbetragsbescheiden des Finanzamtes die Grundsteuer, verfügt jedoch aus anderen Gründen (Baubehörde) über wesentliche Teile von bewertungsrechtlich relevanten Daten. Dadurch hat der Bürger zwei Ansprechpartner in Bau(grundstücks)angelegenheiten.
Es soll eine effizientere und bürgerfreundlichere Möglichkeit gefunden werden. Daher soll für den Bereich der Stadt Graz (Finanzamt Graz Stadt) ein Pilotprojekt durchgeführt werden, das eine Mitwirkung von Organen der Gemeinde bei der Erstellung von Einheitswertbescheiden erproben soll. Das Pilotprojekt soll im Hinblick auf Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrensökonomie und Verbesserung des Bürgerservice durch Bürokratieabbau evaluiert werden. Dazu soll die rechtliche Basis im Bewertungsgesetz 1955 geschaffen werden. Vorbild dazu ist die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben sowie die Kommunalsteuerprüfung und elektronische Kommunalsteuererklärungsabgabe."

Dieses Anliegen ist durchaus verständlich, wenngleich ich die daraus resultierende Namensgebung für das UGB-Anpassungsgesetz mit Strukturanpassungsgesetz 2006 für äußerst verfänglich halte. Denn alle die sich 10 Jahre zurückerinnern können, wissen, dass durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 ein "Sparpaket" zwecks Budgetsanierung geschnürt wurde. Prof. Gassner hat dieses Gesetz, das im Wesentlichen Steuererhöhungen beinhaltete, daher auch zutreffend als "Schröpfgesetz" bezeichnet. Solche Assoziationen sind aber im Hinblick auf dieses Gesetz nicht gerechtfertigt. Vielleicht sollte daher der Name nochmals überdacht werden.

Beste Grüße
MT

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