Schwerer Rückschlag für das Europäische Steuerrecht. Der EuGH sagt in seinem Urteil vom 15.5.2008 Rs C‑414/06 Lidl Belgium : "Art. 43 EG steht dem nicht entgegen, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft von ihrer Steuerbemessungsgrundlage nicht die Verluste einer Betriebsstätte abziehen kann, die ihr gehört und in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist, sofern nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte dieser Betriebsstätte im letztgenannten Mitgliedstaat besteuert werden, in dem diese Verluste bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können." Die Entscheidung liegt zwar auf der Marks & Spencer-Linie ist aber vom Gleichbehandlungsgedanken her nur schwer verständlich.
Kommentare
Mir ist aufgefallen, dass Ihr Link in die FINDOK nicht funktioniert.
Wenn ich einen Tipp geben darf:
Es gibt zu jedem Dokument in der Findok links oben [PDF] auch den Link zu einem PDF-Dokument (enspricht im Aussehen dem Originaldokument).
Nur darauf kann man derzeit verlinken.
In dem Fall wäre das:
Grundsatz von Treu und Glauben
An einer benutzerfreundlicheren Möglichkeit zu verlinken wird derzeit gearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Es ist nun möglich direkt auf Erlässe und Richtlinien der Finanzdokumentation des BMF zu verlinken.
Am Ende jedes Dokumentes ist ein Button "Adresse dieser Seite" und ein Klick darauf zeigt den Hyperlink an, den man dann als Verweis verwenden kann.
Der in meinem vorigen Posting vorgeschlageme Link funktioniert nicht mehr.
Hier die Korrektur:
Grundsatz von Treu und Glauben
Mit freundlichen Grüßen,