Besteuerungsrecht für eine "Mietrechtsveräußerung"

Bei Übertragung von Untermietverträgen erwachsenen Rechte handelt es sich grundsätzlich um die Übertragung von beweglichen immateriellen Wirtschaftsgütern. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb, weil Art. 13 Abs. 1 DBA-Ungarn seinerseits auf die in Artikel 6 Abs. 2 des DBA enthaltene Definition des unbeweglichem Vermögens verweist und weil dort auch "Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen" angeführt sind, zu denen daher - auf der Ebene des Abkommensrechtes - auch die Rechte aus Untermietverträgen an unbeweglichem Vermögen zählen.

EAS 2895

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