BFH:Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien


Ein interessantes Urteil des BFH vom 26. September 2007 I R 58/06 trifft eine Aussage darüber, wann bei Aktien von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, was insbesondere bei den heutigen Aktienmärkten von Bedeutung ist:
"Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen".

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sofortige Berücksichtigung von Auslandsverlusten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten

Vermögenszurechnung bei liechtensteinschen Stiftungen