Rezessionsparanoia und Steuerrecht

In NY herrscht Rezessionsparanoia im Gefolge der Subprime-Krise. Allerdings haben sich nach der Senkung des Leitzinsen durch die FED um 0,75% - und der Aussicht auf eine weitere Senkung um 0,5% am 30.1. -- und dem $150-Milliarden-Bush-Plan zur Ankurbelung der US-Wirtschaft die Börsen gestern doch leicht erholt. Dennoch, wer sein Portfolio in den letzten Wochen nur so dahinschmelzen sah, grübelt dann doch mal über die steuerlichen Konsequenzen: Verlustverwertung oder nicht?

Unser § 30 EStG schliesst ja den Ausgleich von Spekulationsverlusten mit "normalen" Einkünften aus. Das dicke (und noch unrealisierte) Minus scheint einem da fast den Gedanken an das objektive Nettoprinzip aufzudrängen. Dennoch: Eine beeindruckende Studie von Prof. Cunningham (veröffentlicht in 52 Tax L. Rev. 17 (1996-1997)) hat demonstriert, dass im Falle der Ausgleichsfähigkeit von Spekulationsverlusten mit den übrigen Einkünften unabhängig von der Marktsituation lediglich der "real risk-free return" des Investments (historisch ca 0,6% pa) besteuert würde. Dies erklärt sich daraus, dass die öffentliche Hand als unfreiwilliger Partner an den Investments beteiligt wird und der smarte Steuerpflichtige durch Adjustierung seiner Investments das Verlustrisiko auf den Staat abwälzen kann. Insofern gibt es also durchaus eine steuersystematische Erklärung für die schedulare Behandlung von Spekulationsverlusten.

Mal schauen, wieviele ehemalige Privatinvestoren angesichts der "Bear Markets" zu gewerblichen Wertpapierhändlern wurden ...

Kommentare

Michael Tumpel hat gesagt…
Interessanter Beitrag! MT

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