Widerruf der Option zur Steuerpflicht nur bis zur Rechtskraft des Bescheides

"Nach Rechtskraft der Umsatzsteuerbescheide ist ein Widerruf der Option zur Steuerpflicht nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 nicht mehr möglich. Auch durch eine Vereinbarung mit dem Mieter kann über das Rechtsinstitut einer Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs. 12 bzw. nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 ein steuerpflichtiger Umsatz nachträglich nicht mehr in einen steuerfreien Umsatz nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 umgewandelt werden. (UFS 10.12.2007, GZ RV/0107-I/05).

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