Zinsen aus ehemaliger betrieblicher Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben

Zinsen für (vormalige) Betriebsschulden nach Betriebsveräußerung bzw –aufgabe sind nachträgliche Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat.
Keine nachträglichen Betriebsausgaben liegen hingegen vor, wenn bei Geltendmachung im Jahr 2004 von Zinsen, die aus der Betriebsaufgabe aus dem Jahr 1978 stammen, ohne jedoch die Entwicklung seiner Vermögenssituation darstellen zu können, weil die Beurteilung der Zumutbarkeit einer rascheren Tilgung nicht möglich ist.
(UFS 22.11.2007, RV/0625-S/06)

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