Berücksichtigung von ausländischen Betriebsstättenverlusten bei Befreiungsmethode

Generalanwältin Sharpston kommt in ihren Schlussanträgen vom 14.2.2008, C‑414/06, Lidl Belgium zum selben Ergebnis wie der VwGH:

"Es ist nicht mit Art. 43 EG vereinbar, wenn ein Mitgliedstaat einem Unternehmen verwehrt, Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat bei der Ermittlung der zu versteuernden Gewinne abzuziehen, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der Besteuerung des erstgenannten Mitgliedstaats unterliegen."

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