Überragende Bedeutung von Rechnungsmerkmalen

Leicht ist es für Unternehmer nicht, den Vorsteuerabzug zu sichern. Auch wenn die Post zu einer Rechnungsadresse zustellbar ist, reicht dies nach Auffassung des UFS vom 21.12.2007, RV/815-W/07 welcher sich auf VwGH-Judikatur stützt nicht aus, um den Vorsteuerabzug zu sichern, denn an dem Ort, an dem die tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, werden Leistungen angeboten, geplant, organisiert ausgeführt oder abgerechnet. Eine Postabholstelle im Rahmen einer Büroservicefirma erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

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