Einkünfte aus Forstwirtschaft setzt einen Wald voraus
Der UFS hat am 30.12.2007, RV/0224-K/04 entschieden, "ein forstwirtschaftlicher aussetzender Betrieb setzt im Wesentlichen einen Wald voraus. Betriebseinrichtungen sind nicht erforderlich, und dieser Betrieb kann losgelöst vom landwirtschaftlichem Betrieb gesehen werden."
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