Gesellschaftsteuer soll langfristig abgeschafft werden

Der ECOFIN-Rat erzielte am 12.2.2008 in Erwartung der Stellungnahme des europäischen Parlaments Einvernehmen über eine allgemeine Ausrichtung zu dem Entwurf der Neufassung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Gesellschaftsteuerrichtlinie). Die Europäische Kommission begrüßt diese Neufassung, die die bestehenden Bestimmungen vereinfacht und festlegt, dass auf Umstrukturierungsmaßnahmen keine Gesellschaftsteuer erhoben wird. Gesellschaftsteuer wird als indirekte Steuer auf die Zuführung von Kapital und auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften erhoben. Derzeit wenden nur noch sieben (Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Polen und Portugal) der 27 Mitgliedstaaten diese Steuer an.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sofortige Berücksichtigung von Auslandsverlusten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten