Kommission versucht generelles Reverse-Charge-System abzuschießen

Nach Auffassung der Kommission sollte ein allgemeines System zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft entweder EU-weit zwingend vorgeschrieben sein, oder das Konzept sollte ganz aufgegeben werden. Es wäre nicht akzeptabel, ein solches System den Mitgliedstaaten als Option anzubieten, da dies für in mehreren Mitgliedstaaten tätige Unternehmen eine erhebliche Belastung bedeuten würde. Da niemals mit einer Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu rechnen ist, dass generelle Reverse-Charge-System zu übernehmen, scheint diese Initative Deutschlands und Österreichs politisch gestorben.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sofortige Berücksichtigung von Auslandsverlusten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten

Vermögenszurechnung bei liechtensteinschen Stiftungen