Neue Vorschriften für den Ort von Dienstleistungen bei der Mehrwertsteuer


Am 12.2.2008 hat der ECOFIN das von der Kommission vorgelegte MwSt-Richtlinienpaket verabschiedet, welches insbesondere grundlegende Änderungen für den Ort von Dienstleistungen vorsieht.Nach den neuen Vorschriften werden ab 1. Januar 2010 Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist, und nicht an dem Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers. Dienstleistungen von Unternehmen an private Verbraucher werden dagegen nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist.

Unter bestimmten Umständen gelten allerdings für Dienstleistungen an Unternehmen und an Verbraucher nicht die allgemeinen Vorschriften, sondern besondere Bestimmungen, die den Grundsatz der Besteuerung am Ort des Verbrauchs widerspiegeln sollen. Diese Ausnahmen betreffen Dienstleistungen wie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die Vermietung von Beförderungsmitteln, Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Unterricht und Erziehung sowie Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher.

Thema des Umsatzsteuertags 2008 am 19.11.2008 an der Johannes Kepler Universität wird aus aktuellem Anlass daher "Leistungsort bei der Umsatzsteuer" sein. Alle Interessenten sind schon jetzt herzlich eingeladen.

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