Nicht alles was Entschädigungszahlung genannt wird ist umsatzsteuerlich Schadenersatz

Der UFS hat in einer Berufungsentscheidung vom 21.1.2008, RV/0729-G/06 zutreffend festgestellt: "Vertraglich vereinbarte Zahlungen des Mieters an den Vermieter zum Zwecke der Grundstücksübernahme und der Aufgabe der Mietvertragsrechte sind nicht Schadenersatz, sondern stellen Entgelt auf Grund eines Leistungsaustausches dar."

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