Welche Einlagen gelten als betriebsnotwendig iSd § 11a EStG 1988?

Was als betriebsnotwendige Einlage zu gelten hat, wurde vom UFS vom 21.11.2007, RV/0558-S/06 - wohl noch nicht abschließend geklärt: "Einlagen von einem nicht bilanzierten Sparbuch sind dann betriebsnotwendig iSd § 11a EStG 1988, wenn sie zeitlich mit Privatentnahmen in engem Zusammenhang stehen und in regelmäßigen Abständen erfolgen, die selten über zwei Wochen auseinanderliegen, sowie ausschließlich dazu dienen, das betriebliche Girokonto sowie die Kassa auf einem Niveau zu halten, das einen reibungslosen Betrieb ermöglicht."

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