Auch UFS folgt dem VwGH hinsichtlich der Einbeziehung des Grundwerts bei der Gebäudeberfreiung

In seiner Berfungsentscheidung vom 6.2.2008, RV/0701-G/07 folgt der UFS der Auffassung des VwGH 14.12.2006, 2005/14/0038, wonach die Hauptwohnsitzbefreiung die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (Grund- und Gebäudewert des bisherigen Hauptwohnsitzes) erfasst. Der UFS weist damit, die von Quantschnigg/Mayr, RdW 2007, 118 geäußerte Auffassung zurück, dass der Gesetzgeber die Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe gem § 24 Abs 6 EStG ausdrücklich, gezielt und beabsichtigt nur für Gebäude (Gebäudeteile) vorgesehen hätte.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sofortige Berücksichtigung von Auslandsverlusten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten

Vermögenszurechnung bei liechtensteinschen Stiftungen