Subdienstverhältnis mit Ehegattin (UFS 24.04.2007, RV/0584-L/05)
§
—Schließt ein im Außendienst tätiger angestellter Versicherungsvertreter als Dienstgeber mit seiner Ehegattin einen Dienstvertrag ab, •bei dem die Ehegattin administrative Tätigkeiten für den Versicherungsvertreter verrichtet, so ist dieses Subdienstverhältnis bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien (dh Publizität, klarer Inhalt, Fremdvergleich) steuerlich anzuerkennen.
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Das arbeitsrechtlich üblicherweise geltende Vertretungsverbot für Dienstnehmer steht der Anerkennung des Subdienstverhältnisses grundsätzlich nicht eentgegen (siehe dazu auch VwGH 31.3.2005, 2000/15/0127).
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