Rückerstattungsanspruch bei irrtümlicherweise zu hoher Besteuerung

Der EuGH 10.4.2008 Rs C-309/06 Marks & Spencer kommt hinsichtlich der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zum Ergebnis, dass zwar der Steuerpflichtige keinen Anspruch darauf hat, dass ein Mitgliedstaat ein Mitgliedstaatenwahlrecht für einen ermäßigten Steuersatz ausübt. Wird dieses allerdings ausgeübt, so hat der Steuerpflichtige Anspruch auf Rückerstattung irrtümlicherweise zu hoch erhobener Steuer.

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