Vermögenszurechnung bei liechtensteinschen Stiftungen

Das BMF hat am 23.4.2008 wohl im Zusammenhang mit den DVD-Daten, welche von deutschen Finanzbehörden aufgrund des Ankaufs von gestohlenen Daten einer liechtensteinischen Bank übermittelt wurden: "Bei „vermögensverwaltenden Stiftungen“ geben die Erfahrungen mit Liechtenstein Anlass zur Vermutung, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter und nicht zu der liechtensteinschen Stiftung erfolgt." Dies sollte aber nicht bedeuten, dass ausländische Körperschaften als generell transparent angesehen werden.

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