
Der UFS in seiner Berufungsentscheidung vom
09.04.2008 RV/0028-W/05 festgestellt:
"Als handelsüblich kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden. Die Seriennummer (IMEI-Nummer) ist nicht Bestandteil der handelsüblichen Bezeichnung von Mobiltelefonen."
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