Finanzausgleich als vergebene Chance https://www.diepresse.com/16981076/finanzausgleich-als-vergebene-chance Wäre wohl schön, wenn das mit Strukturreformen einher gehen würde. Geht sich aber im Föderalismus und bei der österreichischen Gemeindevielfalt nicht aus. Hallstatt. (2023, September 14). In Wikipedia . https://de.wikipedia.org/wiki/Hallstatt
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Sofortige Berücksichtigung von Auslandsverlusten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten
Schwerer Rückschlag für das Europäische Steuerrecht. Der EuGH sagt in seinem Urteil vom 15.5.2008 Rs C‑414/06 Lidl Belgium : "Art. 43 EG steht dem nicht entgegen, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft von ihrer Steuerbemessungsgrundlage nicht die Verluste einer Betriebsstätte abziehen kann, die ihr gehört und in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist, sofern nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte dieser Betriebsstätte im letztgenannten Mitgliedstaat besteuert werden, in dem diese Verluste bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können." Die Entscheidung liegt zwar auf der Marks & Spencer-Linie ist aber vom Gleichbehandlungsgedanken her nur schwer verständlich.
Kommentare
- Wann muss die Meilenüberlassung als Einnahme angesetzt werden? Bei Aufbuchung aufs Meilenkonto oder bei Inanspruchnahme? Der UFS bevorzugt offenbar Letzters.
- Mit welchem Wert? Meilen haben erst ab einer gewissen Anzahl einen Wert, die wiederum von der Art der Nutzung (Prämienbuchung, Upgrade, etc) abhängt. Meilen darunter sind also im Grunde wertlos. Was passiert, wenn ich private und dienstliche Meilen mische und nur so auf die geforderte Anzahl komme? Und was ist, wenn ich zusätzliche Meilen auf Dienstreisen bekommen, weil ich privat einen "Status" (zB FTL oder Senator) habe und deshalb eine um zB um 50% höhere Gutschrift erhalte? Was passiert, wenn ich die Meilen vor deren Verfall in ein Upgrade "investiere", obwohl der subjektive Wert dessen minimal ist - wäre dies Besteuerung einer aufgedrängten "Bereicherung"?
- Hat der Arbeitgeber in selber Höhe und im selben Zeitpunkt dann (fiktive?) Betriebsausgaben?
Diese und andere technische Probleme haben jedenfalls die US Finanzverwaltung veranlasst, die Hände von den Bonusmeilen zu lassen. Hier der Originaltext des - noch immer gültigen - Announcement 2002-18:
Most major airlines offer frequent flyer programs under which passengers accumulate miles for each flight. Individuals may also earn frequent flyer miles or other promotional benefits, for example, through rental cars or hotels. These promotional benefits may generally be exchanged for upgraded seating, free travel, discounted travel, travel-related services, or other services or benefits.
Questions have been raised concerning the taxability of frequent flyer miles or other promotional items that are received as the result of business travel and used for personal purposes. There are numerous technical and administrative issues relating to these benefits on which no official guidance has been provided, including issues relating to the timing and valuation of income inclusions and the basis for identifying personal use benefits attributable to business (or official) expenditures versus those attributable to personal expenditures. Because of these unresolved issues, the IRS has not pursued a tax enforcement program with respect to promotional benefits such as frequent flyer miles.
Consistent with prior practice, the IRS will not assert that any taxpayer has understated his federal tax liability by reason of the receipt or personal use of frequent flyer miles or other in-kind promotional benefits attributable to the taxpayer's business or official travel. Any future guidance on the taxability of these benefits will be applied prospectively.
This relief does not apply to travel or other promotional benefits that are converted to cash, to compensation that is paid in the form of travel or other promotional benefits, or in other circumstances where these benefits are used for tax avoidance purposes."