Mit dem EuGH Beschluss 23.4.2008 Rs C‑201/05 The Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation hat der EuGH wiederum einige Grundsätze hinsichtlich der gemeinschaftsrechtskonformen Ausgestaltung der Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen herausgearbeit. Drei Aussagen erscheinen im Hinblick auf die österreichische Rechtslage des § 10 KStG zwar nicht neu aber relevant: Art 43 und 56 EG stehen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen, "die Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer anderen gebietsansässigen Gesellschaft erhält, von der Körperschaftsteuer befreien, während sie Dividenden, die eine gebietsansässige Gesellschaft von einer gebietsfremden Gesellschaft erhält, an der die gebietsansässige Gesellschaft mindestens 10 % der Stimmrechte hält, dieser Steuer unterwerfen – wobei jedoch eine Steuergutschrift für die tatsächlich von der ausschüttenden Gesellschaft in ihrem Sitzmitgliedstaat gezahlte Steuer erteilt wird –, sofe
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