Währungsumrechnung für Anrechnungszwecke

Ich sitze gerade in einer Vorlesung von Prof. Rosenbloom, in welcher er sich mit Foreign Tax Credit befasst. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang aufgetaucht ist, mit welchem Kurs für Zwecke der Anrechnung ausländischer Steuern die Umrechnung vorzunehmen ist: zum Kurs am Tag der Zahlung (einschließlich Vorauszahlungen) oder mit jenem des Veranlagungsjahres (zB Durchschnittskurs, am Ende des Wirtschaftsjahres)?

In den US gibt es genaue Regelung, welche vorsieht, dass Steuerpflichtige wählen können, ob sie einen Durchschnittskurs in Zeitpunkt der Entstehung des Einkommens (sog accrual) ansetzen oder im Zahlungszeitpunkt.

Wie ist dies aber in Österreich? Meiner Meinung nach sollte die Umrechnung stets zum Zahlungszeitpunkt erfolgen, was wohl nur für die Begrenzung der tatsächlichen Zahlung gelten kann. Für Zwecke der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags, welcher nicht auf die ausländischen Steuerzahlungen abstellt, müsste hingegen die Umrechnung entsprechend den Gewinnermittlungsvorschriften erfolgen.

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