Posts

Es werden Posts vom April, 2006 angezeigt.

IFB feiert fröhliche Urständ

Bild
Als Wahlkampfzuckerl wollen die Regierungsparteien mittels Initiativantrag noch schnell einen neuen IFB in Höhe von 10% der Gewinne bis maximal 100.000 Euro für § 4/3-Gewinnermittler ab 2007 bei Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einführen. Weiters ist eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer auf 30.000 Euro vorgesehen.

Findok - Exzellentes neues Service des BMF

Schaut Euch das an, dass BMF bietet mit Findok eine ausgezeichnete Dokumentation seiner Erlässe sowie die Entscheidungen des UFS. Die Suche ist sehr bequem und die Ausgabe erfolgt in HTML oder PDF, sodass die Inhalte kopierbar und druckbar sind. Erster Eindruck daher: Beste Inhalte, recht bequem abrufbar, leider sehr spät im Vergleich mit anderen Finanzverwaltungen und RIS, aber dafür offenbar auch in Zukunft kostenfrei.

Kräuterzigaretten gelten für die Verbrauchsteuererhebung als Zigaretten

Zur Belustigung! Der EuGH hat im Urteil vom 30.3.2006 Rs C-495/04 A. C. Smits-Koolhoven entschieden: " Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer ist dahin auszulegen, dass Zigaretten ohne Tabak, die keine Stoffe mit medizinischer Wirkung enthalten, aber als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet und vermarktet werden, nicht im Sinne des Unterabsatzes 2 dieser Vorschrift „ausschließlich medizinischen Zwecken dienen“. Dies bedeutet das Kräuterzigaretten verbrauchsteuerpflichtig sind. Hoffentlich gilt dies in Zukunft nicht auch für Schokoladezigaretten :-)

Allzu freigibige Weiterleitung von Daten durch die Finanzverwaltung könnte verfassungswidrig sein

VfGH hat Bedenken gegen automatische Übermittlung von Steuerdaten Prüfung von Wortfolgen in § 229a Abs 2 GSVG idF BGBl I 139/1997 und § 3 der Durchführungsverordnung BGBl II 107/1998 betreffend die Übermittlung von Einkommensteuerdaten selbständig Erwerbstätiger durch die Finanzbehörden an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (G 29/06, V 18/06)

Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des KVG

Mit der Eränzung der RL zur Durchführung des KVG vom 14.3.2003 regiert das BMF auf das EuGH Urteil vom 12.01.2006, C-494/03, Senior Engineering Investments BV wie angekünigt, aber dennoch unerwartet reagiert. Zunächst die gute Nachricht. Alles bleibt beim alten, sodass (sofern es zu keiner Kapitalerhöhung kommt) sog. "klassische" Großmutterzuschüsse, weiterhin nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen. Die Tragfähigkeit der wesentlichen Argumente, die hierfür von Seiten des BMF vorgebracht werden, kann allerdings angezweifelt werden. Der EuGH begründet die Gesellschaftsteuerpflicht von Großmutterzuschüssen nicht damit, dass mittelbar Beteiligte als Gesellschafter anzusehen sind. Korrekt, aber der EuGH stellt gerade darauf ab, dass Zahlungen durch mittelbar Beteiligte überwiegend im Interesse des Gesellschafters liegen, diesem zugerechnet werden. EuGH begründet im Urteil jedoch nicht näher, worin das überragende Interesse der Muttergesellschaft im Anlassfall bestand. Grundsä

Strukturanpassungsgesetz

Lieber Besucher meines Blogs! Nach einem kurzen Osterurlaub und den danach notwendige Aufräumarbeiten bin ich wieder Online. Als ich die BMF-Homepage durchsehen, finde ich die am 20.4.2006 vom Minsterat beschlossene Regierungsvorlage für ein Strukturanpassungsgesetz 2006 , es enthält die Bestimmungen des Begutachtungsentwurfs zum UGB-Anpassungsgesetz . Warum es jetzt aber Strukturanpassungsgesetz 2006 heißt, wird mit einer Regelung in Art 3 zur Einfügung eines § 80a BewG begründet. Die neue Bestimmung des § 80a BewG wird folgendermaßen erläutert: "Die Gemeinde erhebt auf Grundlage von Einheitswert- /Grundsteuermessbetragsbescheiden des Finanzamtes die Grundsteuer, verfügt jedoch aus anderen Gründen (Baubehörde) über wesentliche Teile von bewertungsrechtlich relevanten Daten. Dadurch hat der Bürger zwei Ansprechpartner in Bau(grundstücks)angelegenheiten. Es soll eine effizientere und bürgerfreundlichere Möglichkeit gefunden werden. Daher soll für den Bereich der Stadt Graz (Finanza

Versandhandelsregelung

Der VwGH 2.3.2006, 2003/15/0014 kommt in einem Fall, in welchem es um den Spritzmittelvertrieb an pauschalierte Landwirte ging, zu folgendem mE zutreffenden Ergebnis: " Wenn der Transport vom Verkäufer organisiert wird, und sei es auch im Namen und für Rechnung des Abnehmers, liegt sohin eine dem Verkäufer zuzurechnende Lieferung iSd Art. 28b Teil B Abs. 1 der Sechsten MwSt-Richtlinie vor."

Mehrwertsteuer bei innergemeinschaftlichen Reihenlieferungen

Der EuGH bestätigt in seinem Urteil vom 6.4.2006 Rs 245/04 EMAG die herrschende Auffassung der Lehre und Verwaltungspraxis zu Reihenlieferungen: 1. Führen zwei aufeinanderfolgende Lieferungen desselben Gegenstands, die gegen Entgelt zwischen Steuerpflichtigen, die als solche handeln, vorgenommen werden, zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung dieses Gegenstands, so kann diese Versendung oder Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden, die als einzige befreit ist nach Artikel 28c Teil A Buchstabe a Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995. Diese Auslegung gilt unabhängig davon, in der Verfügungsmacht welches Steuerpflichtigen – des Erstverkäufers, des Zwischener

Verkehrsteuern und Unternehmensfinanzierung

Konnte mich leider in den letzten Tagen nicht melden. Möchte dies aber jetzt durch einigen Posts ausgleichen. Die Veranstaltung Verkehrsteuern und Unternehmensfinanzierung am 3.4.2006 war sehr interessant. Wer sich die Unterlagen ansehen möchte, kann dies unter www.steuerlehre.net/news tun.